Die laufende Abwassergebühr wird von Eigentümern oder Nutzungsberechtigten von angeschlossenen Grundstücken und Betrieben für den Transport und die Reinigung der in das städtische Kanalnetz eingeleiteten Abwässer und Regenwasser erhoben. Die Gebühr richtet sich nach der Einleitungsmenge. Sie ist inhaltlich zu trennen vom einmaligen Abwasseranschlussbeitrag sowie den einmaligen Herstellungskosten des Anschlusses.
Berechnungseinheiten für die Benutzungsgebühren sind bei Schmutzwasser ein Kubikmeter (cbm) der Schmutzwassermenge und bei Niederschlagswasser ein Quadratmeter (qm) der angeschlossenen Grundstücksfläche.
Die Benutzungsgebühr beträgt:
a) je cbm Schmutzwasser 1,71 € b) je qm angeschlossener Grundstücksfläche 0,38 €.
Für industrielle und gewerbliche Schmutzwässer, deren Ableitung oder Stadt besondere Kosten verursacht, ist eine laufende Zusatzgebühr zu entrichten.
Näheres ist in der vom Rat der Stadt Harsewinkel beschlossenen Beitrags- und Gebührensatzung der Stadt Harsewinkel geregelt, die auf dieser homepage unter 'Politik und Verwaltung/Rathaus-Info' eingesehen werden kann. |