Kanalanschlussbeiträge
werden
- für die Finanzierung der städtischen Abwasseranlage erhoben und
- da Grundstückseigentümern bereits durch die Möglichkeit des Anschlusses an die städtische Abwasseranlage wirtschaftliche Vorteile erwachsen.
Maßstab für den Anschlussbeitrag ist die Veranlagungsfläche. Diese ergibt sich durch Vervielfachen der Grundstücksfläche mit dem Veranlagungsfaktor, der z. B. bei zweigeschossiger Bebaubarkeit/Bauweise 125 v. H. beträgt.
Anschluss an den Freispiegelkanal im Innenbereich
Beitrag Der Kanalanschlussbeitrag beträgt bei einem Anschluss für Schmutz- und Niederschlagswasser 2,56 € pro Quadratmeter der Veranlagungsfläche. Berechnungsbeispiel für ein Hausgrundstück, 2-geschossig bebaubar, 500 qm Größe: 500 qm x 125 v. H. =625 qm x 2,56 € =1.600,00 €.
Herstellungskosten Der Aufwand für die Herstellung einer Anschlussleitung wird nach Einheitssätzen ermittelt; dabei gelten Abwasserleitungen, die nicht in der Mitte der Straße verlaufen, als in der Straßenmitte verlaufend. Der Einheitssatz beträgt je m Anschlussleitung, gemessen von der Straßenmitte bis zur Grundstücksgrenze, 102,26 €. Der Aufwand für die Erneuerung und Beseitigung einer Anschlussleitung, für die Herstellung von Zweitanschlüssen sowie die Kosten für die Unterhaltung der Anschlussleitung sind in der tatsächlich geleisteten Höhe zu ersetzen.
Anschluss an die Druckrohrleitung im Außenbereich
Beitrag Für die Beitragsfestsetzung ist die Ermittlung der zugrunde zulegenden Grundstücksfläche durch Ausmessung erforderlich, da beispielsweise landwirtschaftlich genutzte Teile des Grundstücks nicht veranlagt werden. Der Anschlussbeitrag bei einem Anschluss für Schmutzwasser beträgt 1,92 € pro Quadratmeter der Veranlagungsfläche. Berechnungsbeispiel für ein Hausgrundstück, 2-geschossig bebaut, 1.000 qm Größe: 1.000 qm x 125 v. H. =1.250 qm x 1,92 € =2.400,00 € Wenn Sie für ein Grundstück mit einer zugrunde zulegenden Fläche von über 1.000 qm beitragspflichtig sind, kann der Beitrag für die über 1.000 qm hinausgehende Grundstücksfläche auf Antrag zinslos gestundet werden. Dies gilt nicht für gewerblich genutzte Grundstücke. Die zinslose Stundung gilt bis zu einer tatsächlichen weiteren Bebauung, Veräußerung oder Teilung des Grundstücks.
Herstellungskosten Die Herstellungskosten belaufen sich auf ca. 3.200,00 €. Hierin enthalten sind u. a. Kosten für · HDPE-Rohr DN 50; DA 63, je Meter ca. 2,00 € · die Pumpstation incl. Auslieferung u. Schachtanschluss ca. 2.500,00 € · die allg. Herstellung: ca. 450,00 €. Wird der Rohrgraben für die Leitung in Eigenregie erstellt und werden die Installationsarbeiten für die Pumpstation ebenfalls selbst durchgeführt, entstehen für diese Arbeiten keine Kosten an die Stadt Harsewinkel. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, die Pumpstation bei der Kläranlage selbst abzuholen (Kostenersparnis: ca. 52,00 €).
Fälligkeit: Der Kanalanschlussbeitrag und die Herstellungskosten sind innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheides fällig. Auf Antrag können Ratenzahlungen vereinbart werden. Dabei wird ein Zinssatz von 0,5 % je Monat zugrunde gelegt. |