anliegen
Wasserversorgung
- Wasseranschlussbeitrag und -herstellungskosten

Wasseranschlussbeiträge

werden

  • für die Finanzierung der städtischen Wasserversorgungsanlage erhoben und
  • da Grundstückseigentümern bereits durch die Möglichkeit des Anschlusses an die städtische Wasserversorgungsanlage wirtschaftliche Vorteile erwachsen.

Maßstab für den Anschlussbeitrag ist die Veranlagungsfläche. Diese ergibt sich durch Vervielfachen der Grundstücksfläche mit dem Veranlagungsfaktor, der z. B. bei zweigeschossiger Bebaubarkeit/Bauweise 125 v. H. beträgt.

 

Beitrag:
Der Wasseranschlussbeitrag beträgt 1,53 € zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer pro Quadratmeter der Veranlagungsfläche.

 

Berechnungsbeispiel für ein Hausgrundstück:
2-geschossig bebaubar/bebaut, 500 qm Größe: Veranlagungsfläche x Anschlussbeitrag je qm 500 qm x 125 v. H. =625 qm x 1,53 € =956,25 € (Nettobetrag). Nettobetrag zuzüglich 19 % Umsatzsteuer 956,25 € + 181,68 € =1.137,93 € (Rechnungsbetrag).

 

Besonderheiten bei der Beitragsfestsetzung im Außenbereich:
Für die Beitragsfestsetzung ist die Ermittlung der zugrunde zulegenden Grundstücksfläche durch Ausmessung erforderlich, da beispielsweise landwirtschaftlich genutzte Teile des Grundstücks nicht veranlagt werden.


Wenn Sie für ein Grundstück mit einer zugrunde zulegenden Fläche von über 1.000 qm beitragspflichtig sind, kann der Beitrag für die über 1.000 qm hinausgehende Grundstücksfläche auf Antrag zinslos gestundet werden.

 

Dies gilt nicht für gewerblich genutzte Grundstücke. Die zinslose Stundung gilt bis zu einer tatsächlichen weiteren Bebauung, Veräußerung oder Teilung des Grundstücks.

 

Herstellungskosten
Die Herstellungskosten belaufen sich auf ca. 800,00 € bis 1.000,00 € inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Der Aufwand für die Herstellung eines Hausanschlusses an die Wasserversorgungsanlage ist der Stadt Harsewinkel nach Einheitssätzen zu ersetzen. Der Einheitssatz beträgt für die Herstellung eines Hausanschlusses zur Zeit 690,24 €.

 

Mit dem Einheitssatz sind die Kosten der Zuleitung von der Hauptrohrleitung bis zur Grundstücksgrenze abgegolten. Neben dem Einheitssatz entstehen Kosten für die auf Ihrem Grundstück ausgeführten Arbeiten. Hierzu gehören die Lieferung von Rohrmaterial, zusätzlich geliefertes Material und Fremdleistungen. Es besteht die Möglichkeit, den Rohrgraben selbst auszuheben.

 

Auf die Herstellungskosten wird vor Ausführung der Arbeiten eine Vorausleistung in Höhe von ca. 800,00 € erhoben.

 

Fälligkeit
Der Wasseranschlussbeitrag und die Herstellungskosten sind innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheides fällig. Auf Antrag können Ratenzahlungen vereinbart werden. Dabei wird ein Zinssatz von 0,5 % je Monat zugrunde gelegt.

     
Abteilung:
Fachgruppe 3.2 - Tiefbau/ Städtische Betriebe
Adresse:
Fachgruppe 3.2 - Tiefbau/Städtische Betriebe
( im "Rathaus I" )
Münsterstraße 14
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Telefon: (0 52 47) / 9 35 - 0
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Mo 08.30 - 12.30
Di 08.30 - 12.30 14.00 - 16.00
Mi 08.30 - 12.30
Do 08.30 - 12.30 14.00 - 17.00
Fr 08.30 - 12.00
und nach Vereinbarung
Ansprechpartner:
Katja Müscher
 
Tel: (0 52 47) / 9 35 - 1 59